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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Teilnahme

1. Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes ist eine Hundehalterhaftpflicht und ein behördliche Anmeldung.

2. Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, dass kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.

3. Teilnehmende Hunde müssen gemäß den aktuellen veterinärmedizinischen Standards geimpft sein. Dies ist zur ersten Stunde/vor

Beginn des Trainings durch Vorlage des Impfpasses nachzuweisen.

4. Der Hundehalter verpflichtet sich, bekannte Krankheiten, körperliche Beschwerden und Allergien

des Hundes vorab mitzuteilen. Auch über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere über aggressive Verhaltensweisen gegenüber Menschen und anderen Hunden (z.B. schnappen, beißen, Beißvorfälle in der Vergangenheit) ist die mobile Hundeschule Casus Canis rechtzeitig vor Trainingsbeginn zu informieren.

5. Läufige Hündinnen dürfen nicht an den Gruppenangeboten teilnehmen. Hier besteht die Möglichkeit, versäumte Stunden nachzuholen.

6. Jeder volljährige Hundehalter kann an den Angeboten von Casus Canis teilnehmen. Wenn für einzelne Angebote bestimmte Zulassungsvoraussetzungen gelten, so muss der Teilnehmer diese erfüllen.

Minderjährige dürfen nur in Begleitung ihrer Eltern oder einer anderen erwachsenen Aufsichtsperson an den Angeboten der mobilen Hundeschule Casus Canis teilnehmen.

7. Die  mobile Hundeschule Casus Canis  wird  den  Hundehalter  in  der Ausbildung  seines  Hundes  coachen  und  betreuen.  Der  Hundehalter  ist  über  das Trainingsangebot  und  die  Preise  von Casus Canis  informiert.

Trainingsinhalt, Dauer und Preis des gewählten Angebotes sind der Homepage der mobilen Hundeschule Casus Canis zu entnehmen. Über die Stundenanzahl beim Einzeltraining entscheidet die Trainerin von Stunde zu Stunde anhand der gegebenen Situation und der Fortschritte des Mensch-Hund-Teams in Absprache mit dem Hundehalter.

Haftung

1. Der Teilnehmer haftet für alle von sich und/oder von seinem Tier verursachten Schäden.

Casus Canis übernimmt keinerlei Haftung für Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen. Casus Canis übernimmt weiterhin keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch die teilnehmenden Tiere verursacht werden.

2. Alle Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen. Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgen ausschließlich auf eigenes Risiko!

3. Der Erfolg der Unterrichtsstunden hängt auch von den Teilnehmern ab, deshalb kann von Casus Canis keinerlei Erfolgsgarantie gegeben werden.

4. Casus Canis behält sich vor, den Unterricht nach eigenem Ermessen abzubrechen.

5. Die Teilnehmer übernehmen die alleinige Haftung für ihre Hunde, auch wenn sie auf Veranlassung der Trainerin handeln.

6. Haftungsausschluss:  Die  Haftung  der mobilen Hundeschule Casus Canis für Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Die Teilnahme an den Angeboten der mobilen Hundeschule Casus Canis erfolgt  auf  eigene  Gefahr.

Die Durchführung der von der mobilen Hundeschule Casus Canis vorgeschlagenen Trainingsmethoden erfolgt auf eigene Gefahr. Bei nicht richtiger Durchführung der vorgeschlagenen Methoden und die eventuell daraus entstehenden Folgen ist die mobile Hundeschule Casus Canis frei von Verantwortung.

Für  Unfälle  von  Personen  oder  Hunden  haftet  diese  Hundeschule nicht.  Bei  Kämpfen  und/oder  Rangeleien  unter  Hunden  haftet  der  jeweilige  Hundehalter  für

etwaige Verletzungen an Hunden und/oder Menschen.

Haftungsfreistellungsverpflichtung:  Der  Hundehalter  stellt  die  Hundeschule  von  einer  eventuellen  Inanspruchnahme,  egal  aus  welchem  rechtlichen  Gesichtspunkt,  frei;  u.a.  bei  einer Inanspruchnahme aus Tieraufseherhaftung.

Zahlung/ Absage eines Termins

1. Mit der Anmeldung zu einer Einzel- oder Gruppenstunde ist die Zahlung der jeweiligen Gebühr spätestens am jeweiligen Tag fällig.

2. Die Zahlung hat ohne Abzug in bar oder per Überweisung auf das entsprechende Konto zu erfolgen.

3. Vereinbarte Termine und Zusagen für Kurse/ Angebote/ Coachings müssen spätestens 48 Stunden vor Beginn bei Casus Canis persönlich oder durch dessen Beauftragten abgesagt werden. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden von Casus Canis voll abgerechnet.

Wenn ein anderes Team den abgesagten Platz/ Termin in Anspruch nehmen möchte, wird die Ausfallsumme nicht berechnet.

4. Casus Canis behält sich vor, den jeweiligen Unterricht aus (wichtigen) Gründen abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird der Unterricht von Casus Canis zu einem anderen geeigneten Termin nachgeholt.

5. Versäumte Stunden werden nicht erstattet. Bei vorgegebenen Kursen werden versäumte Termine nicht nachgeholt.

6. Trainingsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt.

7. Sind die Witterungsbedingungen unzumutbar oder ist die Trainerin von Casus Canis bspw. wegen Krankheit oder in Fällen höherer Gewalt verhindert, werden die Unterrichtsstunden durch die Trainerin von Casus Canis abgesagt.
8. Casus Canis behält sich außerdem vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Kurs angemeldet haben.
9. Casus Canis kann kurzfristige Änderungen bezüglich des konkreten Coachingsortes, des Coachingsablaufs sowie kleine zeitliche Verschiebungen vornehmen, ohne dass dies zum Rücktritt durch den Kunden berechtigt.

10. Bricht der Hundehalter das Training, Kurse oder andere gewählte laufende Angebote vorzeitig ab,

besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.

11. Vereinbarte Termin und Unterrichtsstunden beginnen pünktlich zur festgelegten Zeit. Verspätungen von Teilnehmern gehen zu deren Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

12. Das Honorar ist entweder bei/ nach der Trainingsstunde im vollen Betrag bar zu entrichten oder muss ab Rechnungserhalt spätestens nach 5 Werktagen auf folgendes Konto (siehe Rechnung) überwiesen worden sein.

Sonstiges

1. Die Leistungen und Angebote sind unverbindlich und ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.

2. Casus Canis behält sich vor, die Unterrichtsanforderungen den körperlichen Voraussetzungen und dem Alter der Tiere anzupassen.

Die Ausbildung wird sich an den jeweiligen Bedürfnissen des Hundehalters sowie den Möglichkeiten des Hundes nach seiner Rasse, seinem Alter, seinem Geschlecht und seinen körperlichen Voraussetzungen orientieren.

3. Dem Hundehalter ist bewusst, dass die gelernten Methoden nur bei konsequenter Umsetzung

auch außerhalb der Trainingseinheiten Erfolg haben können.

4. Casus Canis behält sich vor, die Örtlichkeiten für die Trainingsstunden individuell zu bestimmen.

5. Casus Canis behält sich ebenfalls vor, etwaigen vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel abzulehnen.

6. Von den Übungsstunden ausgeschlossen sind Hunde, welche laut Hundeverordnung in die Gruppen gefährliche Hunderassen gehören und ohne erforderliche Erlaubnis geführt werden.

7. Den Anweisungen der Übungsleiterin und dessen Beauftragten ist Folge zu leisten.

8. Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

9. Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform, auch die Abänderung oder Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

10. Der Teilnehmer nimmt an den Unterrichtseinheiten regelmäßig teil, unterlässt Störungen des Unterrichts, befolgt die Anweisungen der Trainerin, behandelt die zur Verfügung gestellten Gerätschaften und die Infrastruktur pfleglich und beachtet die jeweils gültige Hausordnung.

11. Casus Canis kann ohne Einschränkung einer Frist vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Hundehalter/Hundeeigentümer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Hundes Gefahr für andere Menschen besteht. Eine Kostenrückerstattung ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

12. Die Benutzung von Handys sowie von Bild- und Tonaufnahmegeräten seitens des Hundehalters/ der Teilnehmer während des Unterrichts ist

grundsätzlich nicht gestattet.

13. Casus Canis ist  berechtigt,  Hundehalter,  die  den  Übungsbetrieb  erheblich  stören/sich nicht an Anweisungen halten, des Platzes zu verweisen.

14. Zwischen  den  Parteien  besteht  Einigkeit,  dass  dieser  Vertrag  im  Einzelnen  zwischen  ihnen ausgehandelt wurde und für jede Vertragspartei Gelegenheit zur Änderung bestand.

15. Casus Canis behält sich vor, Bild- und Tonaufnahmen von Coachings und Kursen durch die Trainerin oder Dritte aufzunehmen und diese vollumfänglich für eigene Zwecke nutzen zu dürfen oder zu veröffentlichen. Ist dies seitens des Kunden nicht gewünscht, bedarf es eine schriftliche Vermerkung.

16. Sollten einzelne Bestimmungen, dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand : Juni 2023

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